Rainer Schmitt - Kfz-Sachverständiger

Rainer Schmitt
Kfz-Sachverständiger

Hochtaunuskreis - Lahn-Dill-Kreis - Rhein-Main-Gebiet

Die richtige Autoversicherung

Besonders beim ersten Autokauf stellen sich viele die Frage, welche Autoversicherung sie benötigen. In Deutschland muss jeder Halter eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuges nach dem Pflichtversicherungsgesetz für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt die Schadensersatzansprüche, wenn Dritten durch den Betrieb des Fahrzeuges ein Schaden entsteht.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Fahrzeughalter ebenso wie den Unfallgegner. Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Fahrzeughalter in voller Höhe für sämtliche Schäden aufkommen muss, die durch den Fahrzeuggebrauch entstehen. Somit kann er sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden und immaterielle Schäden, etwa bei Schmerzensgeld, finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten, die nach einem unglücklichen Verkehrsunfall mit Fahrzeugreparaturen, ärztlicher Versorgung oder sogar Invaliditätsrenten schnell mehrere Millionen Euro umfassen können.

Zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt allerdings nicht für die Schäden auf, die dem Fahrzeughalter selbst entstehen. So greift sie etwa nicht bei Schäden durch einen Wildunfall oder wenn das eigene Auto gestohlen wird. Um Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken, können Kfz-Halter in Deutschland eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese zusätzlichen Kaskoversicherungen stellen eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten dar. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung sind sie in Deutschland keine Pflicht, können aber durchaus eine sinnvolle Absicherung für Autobesitzer sein. Eine Teilkasko versichert den Fahrzeughalter bei Schäden durch Brand, Explosion oder Unwetter, bei Diebstahl, Glasbruch oder auch Marderbiss. Die Vollkaskoversicherung greift zusätzlich bei Vandalismus und selbstverschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug. Abhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit die jeweilige Versicherung Entschädigungen leisten muss, wird die Höhe der Beiträge für Fahrzeughalter ermittelt.

Beitragsberechnungen für die Autoversicherung

Bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung wird eine Einteilung in Fahrzeugklassen vorgenommen. Die Typklasse und damit die erforderlichen Beiträge sind dann hoch, wenn viele Schäden bei diesem Fahrzeugtyp entstehen. Zudem hängt die Beitragshöhe davon ab, in welche Regionalklasse der Zulassungsort eingestuft wird, wie alt die Fahrer des Wagens sind und welche Kilometerleistung das Auto im Jahr erbringt. Geringere Beiträge können Fahrzeughalter dann zahlen, wenn sie ihr Auto beispielsweise regelmäßig in einer Garage unterstellen oder zu einer höheren Selbstbeteiligung bereit sind. Zudem spielt die persönliche Schadenfreiheitsklasse eine Rolle bei der Beitragsberechnung. Umso mehr Jahre ein Fahrzeughalter der Versicherung keine Kosten verursacht hat, desto geringer fallen in der Regel auch die Beitragskosten aus.

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