Rainer Schmitt - Kfz-Sachverständiger

Rainer Schmitt
Kfz-Sachverständiger

Hochtaunuskreis - Lahn-Dill-Kreis - Rhein-Main-Gebiet

Wildunfall - Was tun?

In ländlichen Regionen werden Unfälle mit Haarwild immer häufiger. Die Schäden bei solchen Unfällen werden immer teurer. Reguliert werden diese allerdings ausschließlich von der Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Es stellt sich die Frage für den Einzelnen, wie lange man eine Teilkaskoversicherung bezahlen kann, wenn ein Schaden von 1000,- € am Fahrzeug entsteht. Eine Kostenanalyse rentiert sich hier in jedem Fall.

Nach verschiedenen Gesprächen mit ansässigen Revierförstern im Taunus möchte ich ein paar Verhaltenstipps und Hinweise zu Wildunfällen geben.

Die Beschilderung Wildwechsel Schild Wildwechsel kennzeichnet Zonen, an denen Tiere häufig die Straße überqueren. Hier gilt unbedingt: Die Geschwindigkeit reduzieren und sehr aufmerksam sein.

Sollte Wild am Fahrbahnrand auftauchen, schalten Sie Ihr Licht auf Abblendlicht um und bleiben in erhöhter Bremsbereitschaft. Dammwild läuft ins Licht. Ein Tier kommt selten allein, rechnen Sie immer mit Nachzüglern.

Versuchen Sie keine gewagten Ausweichmanöver oder Vollbremsungen, die den folgenden Verkehr gefährden. Die Nachweispflicht eines entstandenen Schadens durch einen Rettungsversuch obliegt dem Geschädigten gegenüber seiner Versicherung.

Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, sichern Sie als erstes die Unfallstelle ab (s. Verhalten am Unfallort). Melden Sie den Unfall sofort der Polizei (110 - auch vom Handy kostenfrei). Nennen Sie Ihren Standort und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei. Lassen Sie sich eine Wildbescheinigung ausstellen. Diese ist wichtig für Ihre Versicherung. Sichern Sie, wenn vorhanden, Wildspuren (Haare, Blut) am Fahrzeug per Foto. Entfernen Sie das Wild von der Straße um weitere Unfälle zu vermeiden.

Sollten Sie ein angefahrenes Tier ohne Meldung am Straßenrand zurück lassen, begehen Sie einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Wenn Sie das Tier eigenmächtig mitnehmen, erfüllen Sie den Straftatbestand der Wilderei. Eine Strafanzeige kann folgen.

Die kritischsten Monate sind April bis Mai und Juli bis August. Hier befinden sich die Tiere in der Brunftzeit. Die Wildwechselzeiten liegen meistens zwischen 17:00 und 0:00 Uhr und zwischen 5:00 und 8:00 Uhr morgens.

Noch eine interessante Zahl: Ein 20 kg schweres Tier erzeugt bei einem Aufprall mit 100 km/h ein Aufprallgewicht von etwa 500 kg. Die Schadenshöhe ist absehbar.

Zu guter Letzt müssen Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung melden, um ihn reguliert zu bekommen. Um hier eine für Sie unkomplizierte Abwicklung zu erreichen, bin ich Ihnen gerne behilflich. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder unter 0172/9468744.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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